KI-Bild (OpenAI)
Mit dem im Juli 2026 beschlossenen Gebäudemodernisierungsgesetz wurde die bisherige pauschale Vorgabe aufgehoben, nach der neu eingebaute Heizungen grundsätzlich mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen sollten. Stattdessen bestehen größere Wahlmöglichkeiten bei der Heiztechnik, während weiterhin Anforderungen an den schrittweisen Einsatz klimaneutraler Brennstoffe gelten. Befürworter einer erneuten verbindlichen Mindestquote könnten argumentieren, dass sie den Klimaschutz unterstützt, die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten verringert und langfristig vor steigenden Kosten fossiler Energieträger schützen kann. Gegen eine solche Quote lässt sich anführen, dass Technologieoffenheit unterschiedliche Gebäudesituationen besser berücksichtigt, hohe anfängliche Investitionskosten vermeiden oder verteilen kann und Eigentümern mehr Entscheidungsfreiheit lässt. Für Haushalte, Handwerk, Energieversorger und Hersteller spielt zudem Planungssicherheit eine Rolle. Die Frage ist daher, ob beim künftigen Heizungseinbau wieder eine einheitliche Mindestquote gelten sollte oder die größere Wahlfreiheit beibehalten werden sollte.
Kurz, sachlich, gerne mit Quelle. Das hilft, später sauber aufzulösen.
Login ist erforderlich, um zu kommentieren.
Logge dich ein oder erstelle einen Account, dann kannst du deine Meinung hinzufügen.
Login / Registrieren