KI-Bild (OpenAI)
Seit dem 1. August 2026 wird der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter in Deutschland stufenweise eingeführt. Zunächst gilt er für die erste Klassenstufe, anschließend wird er jährlich auf weitere Jahrgänge ausgeweitet. Ziel ist unter anderem, Familien bei der Vereinbarkeit von Beruf und Betreuung zu unterstützen und Kindern verlässliche Bildungs- und Teilhabeangebote über den Unterricht hinaus zu ermöglichen.
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