Der Bundestag plant die Abstimmung über einen Gesetzentwurf zur dreimonatigen Speicherung von IP-Adressen durch Internetanbieter zur Bekämpfung von Cyberkriminalität. Der Entwurf stammt vom Bundesjustizministerium und soll im Frühjahr 2026 eingebracht werden. Dies folgt auf frühere Initiativen und Gerichtsurteile.
Ergebnis ist da
Bringt der Bundestag den Gesetzentwurf zur dreimonatigen IP-Adressspeicherung im Frühjahr 2026 zur Abstimmung?
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Ja, wenn der Bundestag bis 31. März 2026 eine Sitzung abhält, in der der Gesetzentwurf zur IP-Adressspeicherung (3 Monate) zur Abstimmung gestellt wird. Nein sonst. Prüfbar an offiziellen Bundestagsprotokollen.
Quellen
Deadline
05.04.2026, 23:59
Entschieden am
03.04.2026, 13:20
Ergebnis
https://dip.bundestag.de/plenarprotokoll/protokoll-der-57-sitzung-des-21-deutschen-bundestages/5767
Heutiges Datum (3. April 2026) liegt nach der Frist (31. März 2026). Kein Plenarprotokoll zeigt Abstimmung über IP-Adressspeicherung (3 Monate) bis 31.03.2026; Protokoll 21/57 vom 29.01.2026 erwähnt es nicht explizit. Quellen: - https://dip.bundestag.de/plenarprotokoll/protokoll-der-57-sitzung-des-21-deutschen-bundestages/5767 - https://www.bundestag.de/dokumente/protokolle/plenarprotokolle - https://www.bundestag.de/dokumente/protokolle
Kurz, sachlich, gerne mit Quelle. Das hilft, später sauber aufzulösen.
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