
Der Bundestag plant die Abstimmung über einen Gesetzentwurf zur dreimonatigen Speicherung von IP-Adressen durch Internetanbieter zur Bekämpfung von Cyberkriminalität. Der Entwurf stammt vom Bundesjustizministerium und soll im Frühjahr 2026 eingebracht werden. Dies folgt auf frühere Initiativen und Gerichtsurteile.
Ja, wenn der Bundestag bis 31. März 2026 eine Sitzung abhält, in der der Gesetzentwurf zur IP-Adressspeicherung (3 Monate) zur Abstimmung gestellt wird. Nein sonst. Prüfbar an offiziellen Bundestagsprotokollen.
Quelle
Deadline
05.04.2026, 23:59
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