
Bild: DALL-E
In Deutschland ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich erst erforderlich, wenn die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage andauert. In diesem Fall muss die Bescheinigung spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vorgelegt werden. Arbeitgeber sind jedoch gesetzlich berechtigt, die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung auch bereits ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen. Der Vorschlag, die Möglichkeit zur Krankschreibungspflicht in den ersten drei Krankheitstagen abzuschaffen, zielt darauf ab, die hohe Zahl an Arztbesuchen zu reduzieren, die ausschließlich der Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen dienen. Befürworter sehen darin eine Entlastung der Arztpraxen und der Beschäftigten sowie eine Vereinfachung bei kurzfristigen und leichten Erkrankungen. Kritiker befürchten hingegen, dass eine solche Regelung zu vermehrtem Missbrauch führen könnte und Arbeitgeber dadurch an Planungssicherheit verlieren. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Beschäftigte sich unter Umständen stärker unter Druck gesetzt fühlen könnten, trotz Krankheit zur Arbeit zu erscheinen.
Kurz, sachlich, gerne mit Quelle. Das hilft, später sauber aufzulösen.
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